Die USA haben am 1. Februar 2019 den INF-Vertrag suspendiert, Russland hat einen Tag darauf ebenfalls gekündigt. Wenn sonst nichts passiert, wird er in 6 Monaten, also zum 2. August 2019 für beide Seiten beendet sein. Dann könnten beide, ohne vertragliche Begrenzung, landgestützte Mittelstrecken-Raketen oder Marschflugkörper (Reichweite 500 bis 5500km) stationieren, wo immer sie wollen, auch in Europa.
Ist es für uns wichtig, ob Russland den Vertrag schon längst verletzt hat und deshalb die USA jetzt zu diesem Schritt berechtigt sind?
Nein, unsere atomare Bedrohung steigt mit jeder Rakete drastisch an, egal ob neue russische Raketen auf uns gerichtet werden, oder ob hier neue amerikanische Raketen stehen (werden), denn sie sind besonders Ziele für die russischen („Raketen sind Magneten“). Es spielt keine Rolle, welche zuerst da waren: insgesamt explodiert unser Risiko, im nächsten Atomkrieg auf europäischem Boden vernichtet zu werden.
Nun zu den Vertragsbruch-Vorwürfen: diese Diskussion ist wichtig, denn das Verhalten der Menschen wird weniger durch Fakten bestimmt als durch das, was sie glauben – und das wissen die Propagandisten auf allen Seiten. Jeder kennt den Spruch: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht…“ Es geht also darum, wie zukünftige Aufrüstungsmaßnahmen in der Öffentlichkeit vermittelt werden können, und deswegen ist diese Diskussion für uns Friedensbewegte doch wesentlich.
Die Vorwürfe
Erstens gab es während der letzten Jahre immer Vertragsbruch-Vorwürfe, neu ist, dass die Trump-Administration dies zum Anlass macht, den INF-Vertrag zu kündigen, und dies gegen den Willen vieler europäischer NATO-Länder.
Zweitens gibt es Vertragsbruch-Vorwürfe von beiden Seiten, auch wenn in den Medien von den einen viel mehr die Rede ist als von den anderen.
a) Die USA werfen Russland vor, einen mobilen, landgestützten Marschflugkörper mit einer Reichweite >500km (~ 2500km) entwickelt, getestet und inzwischen auch stationiert zu haben. Die Russen sollen folgendes gemacht haben: sie haben einen seegestützten Marschflugkörper von 2500km Reichweite getestet, und für den Test feste Abschussgeräte in einem Testgebiet genutzt – das erlaubt der INF-Vertrag. Dann hätten die Russen diesen Marschflugkörper auf eine mobile, landgestützte Abschussvorrichtung gesetzt, und damit wird es illegal, denn jetzt ist es ein landgestütztes System. Eine Rakete, die einmal auf 2500km getestet worden ist, hat immer noch diese Fähigkeit, auch wenn sie anschließend von der fahrbaren Rampe nur 480km weit geschossen wird.
Die entscheidende Frage, die wir hier nicht entscheiden können: ist das dieselbe Rakete? Die Russen behaupten nämlich, dass es eine andere ist, die für eine maximale Reichweite von 500km entwickelt wurde. Diese haben sie kürzlich öffentlich präsentiert (siehe Bild), allerdings waren da die USA nicht anwesend: sie sagen, man könne vom Anschauen ja nicht wissen, wie weit dieser Flugkörper wirklich fliegen kann!
b) Der wichtigste Vorwurf Russlands gegenüber den USA ist, dass sie in Osteuropa Raketenabwehrsysteme aufstellen (bereits aktiv in Rumänien, im Laufe des Jahres 2019 außerdem in Polen). Dort wird ein Abschussgerät (Typ Mk 41) verwendet, das auch für den Abschuss von (nach INF verbotenen) Mittelstrecken-Marschflugkörpern vom Typ Tomahawk geeignet ist. Dies Gerät ist auch auf US-Kriegsschiffen im Einsatz, die damit Tomahawks von 2500km Reichweite verschießen, seegestützt und somit nach dem Vertrag erlaubt. Der INF-Vertrag verbietet aber nicht nur die eigentlichen Flugkörper, also Raketen oder Marschflugkörper, sondern auch die zugehörigen Abschusseinrichtungen.
Die USA weisen den Vorwurf natürlich zurück: hier ginge es nur um den Abschuss von Abwehrraketen (Typ SM-3). Um von den Abschusseinrichtungen auch Tomahawks zu starten, bräuchte es zusätzliche Komponenten und eine andere Software. Sind diese Extra-Komponenten wirklich nicht vorhanden – das können wir ebensowenig wissen wie Russland. Auch hier ist der Sachverhalt nur durch eine gründliche Vorort-Inspektion zu klären, die aber nicht zugelassen wird. Aus russischer Sicht sind hier Abschussrampen für Mittelstreckenraketen vorhanden. Allerdings sind diese jetzt viel näher an der russischen Grenze, verglichen mit den Cruise Missiles der 80er Jahre.
Gäbe es eine Lösung?
Der INF-Vertrag sieht eine spezielle Kommission vor, in der beide Parteien Zweifelsfälle besprechen und lösen könnten, ohne dass die Auseinandersetzung in die Öffentlichkeit kommt. Diese hat sich auch ein paarmal getroffen, ohne Ergebnis. Mir scheint, dass eine oder beide Parteien hier nicht bereit zu einer Lösung sind.
Darüber hinaus hat es Vorschläge gegeben, dass eine vertrauenswürdige internationale Kommission Vor-Ort-Besuche durchführen sollte. Die Frage, was die Reichweite eines vorhandenen Flugobjekts ist, sollte klärbar sein: der Treibstoff-Behälter für die Strecke von 2500km müsste viel größer sein als der für 500km. Die Gesetze von Physik und Chemie sind ja noch unbestritten. Ebenso kann nur vor Ort festgestellt werden, ob die Abschussgeräte in Rumänien und Polen für Cruise Missiles geeignet sind.
In der aktuellen konfrontativen Lage sind solche Ortsinspektionen aber undenkbar. Schwer vorstellbar ist heute, dass vor 30 Jahren solche Inspektionen beiderseits stattgefunden haben, es waren fachkundige russische Offiziere z.B. in Mutlangen und ebenso auch US-Amerikaner in der Sowjetunion an den SS-20-Startrampen. Solche Vor-Ort-Inspektionen haben damals soviel gegenseitiges Vertrauen ermöglicht, dass beide Seiten sich darauf verlassen konnten, dass der andere nicht doch ein paar Raketen versteckt zurückgehalten hatte. Und dies Vertrauen hat dann weitere Abrüstungsmaßnahmen in den 90er Jahren möglich gemacht, die unser Leben bis heute sicherer gemacht haben.