Am 23. Juli 2018 war die Gruppe „Widerständige Alte“ (darunter 3 Personen aus unserer Region) in einer gewaltfreien Aktion zivilen Ungehorsams auf das Gelände des Bundeswehr-Fliegerhorstes Büchel eingedrungen und dort auf die Rollbahn der Bundeswehr-Tornados gelangt (Bild). Gegen das Urteil des Amtsgerichts Cochem hatten sie Berufung eingelegt, nun ist der Berufungsprozess vor dem Landgericht Koblenz nach 2 Prozesstagen zu Ende mit dem Ergebnis: alle wegen „Hausfriedensbruch“ zu je 30 Tagessätzen verurteilt!
Die Angeklagten hatten – aus unserer Sicht – hervorragende Einlassungen präsentiert (siehe Anlagen): ihre Ziele waren: auf den gefährlichen und völkerrechtswidrigen Flugverkehr der (potentiell) mit Atomwaffen beladenen Bundeswehr-Tornados hinzuweisen und natürlich auch durch ihre Anwesenheit auf der Rollbahn diese Bedrohung zumindest für eine gewisse Zeit zu unterbinden. Gegenüber der unermesslichen Gefahr atomarer Explosionen beriefen sie sich auf „rechtfertigenden Notstand“. Diese Argumentation ebenso wie sämliche Beweisanträge wurden vom Gericht abgelehnt, als rechtlich unerheblich abqualifiziert.
Wir möchten hier die Einlassungen der Angeklagten zur Lektüre empfehlen, ebenso einen interessanten Beweisantrag – da sollte die Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer in den Zeugenstand gerufen werden um zu klären, wie sich die Anwesenheit der US-amerikanischen Atombomben auf dem Gelände des Bundeswehr-Fliegerhorsts und die deutschen Übungen im Rahmen der „nuklearen Teilhabe der NATO“ zu den deutschen Verpflichtungen aus dem Atomwaffen-Sperrvertrag (ratifiziert 1969, gültig seit 1970) verhalten.
- Presseinformation der „Widerständigen Alten“
- Einlassung Ariane Dettloff
- Einlassung Ernst-Ludwig Iskenius
- Beweisantrag AKK als Zeugin