Kriegsdienstverweigerung ist Menschenrecht!

Kriegsdienstverweigerung ist Menschenrecht!

Deshalb: KDV-Beratung.
Noch ist die Wehrpflicht für Männer ab 18 Jahren ausgesetzt. Aber über Fragebögen sollen nun genügend wehrtaugliche Freiwillige für die „Kriegstüchtigkeit Deutschlands“ herangezogen werden.
Wie damit umgehen? Und wie ist das mit dem Grundrecht, nach Art. 4 Abs. 3 Grundgesetz Kriegsdienst aus Gewissensgründen zu verweigern?
Elke Winter vom Friedensmuseum hat sich bei einer Schulung der DFG-VK Bayern sachkundig gemacht. Sie bietet nun Beratung zur Kriegsdienstverweigerung an (z.B. zur Antragsstellung).
Sie können sich bei Bedarf über die Mail-Adresse info@friedensmuseum-nuernberg.de mit ihr in Verbindung setzen.

5 Jahre Atomwaffenverbotsvertrag

5 Jahre Atomwaffenverbotsvertrag

Vor 5 Jahren trat der Atomwaffenverbotsvertrag (AVV, TPNW) der Vereinten Nationen in Kraft. Inzwischen haben 99 Staaten weltweit, weit mehr als die Hälfte aller UNO-Staaten, den Vertrag unterschrieben bzw. ratifiziert – ein historischer Durchbruch auf dem Weg zu einer atomwaffenfreien Welt. Es sind mehrheitlich Staaten des Globalen Südens, die zunehmend unwillig sind über die Abrüstungsblockade der Atommächte. Aus Europa dabei: Österreich, Irland, Malta – und der Vatikanstaat.