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...04.1988
Neue Rechtsprechung des obersten Militärgerichts: Gewissensfreiheit gegen militärischen Befehl
Der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichtes hat erstmalig in der Geschichte der Militärgerichte sich ausdrücklich zur Gewissensfreiheit gegenüber einem militärischen Einsatz-Befehl bekannt. Es schreibt:
In der konkreten Lage, in der es innerlich unabweisbar wird, sich zu entscheiden, kann dem Grundrecht der Freiheit des Gewissens nach Art. 4 Abs. 1 GG gegenüber einem Befehl das höhere Gewicht zukommen, mit der Folge, daß der Befehl unverbindlich ist. (Urteil vom 25.11.1987 - AZ 2 WD 16/87)
Damit bekennt sich das oberste Militärgericht der Bundesrepublik erstmalig zur situationsbedingten Befehlsverweigerung.
19882915 - Monat - Quelle: Bibliothek Nr.4852