| ...01.05.1988 Aus der Friedensbewegung: Ärzte dürfen Arzneiforschung nicht aus Gewissensgründen verweigern
Die mögliche militärische Nutzung eines in der Entwicklung befindlichen Medikaments gibt an der Forschung beteiligten Medizinern nicht das Recht, aus Gewissensgründen die Arbeit zu verweigern. Eine Klage zweier Ärzte des Neusser Pharmakonzerns Beecham-Wülfing wurde abgelehnt. Das Unternehmen hatte die Mediziner entlassen, weil sie sich weigerten an der Entwicklung eines Medikaments gegen Übelkeit durch radioaktive Strahlung weiterzuarbeiten, das ihrer Meinung nach einen Atomkrieg wahrscheinlicher machen könnte. 19882924 - Monat - Quelle: Bibliothek Nr.4852 |