| ...01.06.1988 Bundesverwaltungsgericht hebt Versetzung eines Hauptmanns auf: Soldaten dürfen auch unliebsame Meinung öffentlich vertreten
Soldaten der Bundeswehr dürfen sich zu politischen Fragen öffentlich äußern, auch wenn ihre Meinung von der Auffassung der Bundesregierung und der Bundeswehrführung abweicht. Mit dieser Begründung erklärte jetzt der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in München die Versetzung des Hauptmanns Carl Alfred Fechner für nichtig (AZ: 1 WB 218/86). Fechner hatte die Stationierung der Pershing-II-Mittelstreckenraketen abgelehnt.
19882930 - Monat - Quelle: Bibliothek Nr.4852 |